Immobilienkredite für ein eigenes Heim

Diese machen einen Großteil des gesamten Bankgeschäftes aus. Unter Immobilienkrediten versteht man die Finanzierung von Gebäuden. Dabei kann es sich sowohl um Wohngebäude handeln als auch um Gebäude mit gewerblicher Nutzung (Fabrikgebäude, Supermärkte, Flughäfen) usw.

Kredite für Immobilien mit annuitätischer Tilgung

Kredite mit annuitätischer Tilgung sind die am meisten verbreitete Form an Baukrediten für die private Kundschaft. Dabei wird vertraglich für die Dauer der jeweiligen Zinsbindung eine feste monatliche Rate vereinbart. Diese besteht aus den Teilen: Zins und Tilgung. Soweit durch die Tilgung Zinsen eingespart werden erhöht sich nachfolgend der Anteil der Tilgung um diese ersparten Zinsen. Die Gesamtrate bleibt trotzdem in der ursprünglichen Höhe bestehen. 
Vor der Vergabe eines solchen Kredits werden eine umfassende Bonitätsprüfung und eine umfassende Objektprüfung durchgeführt. Hierzu müssen die Kunden grundsätzlich eine umfassende Selbstauskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.

Bonitätsprüfung bei ausschließlich selbstgenutzten Objekten

Hier wird seitens der Bank geprüft, ob der Kreditkunde in der Lage ist, auf Dauer die Belastung aus der Finanzierung zu tragen. Aus der Sicht der Bank ist der Kunde dann hierzu in der Lage, wenn er durch die Höhe seines Einkommens in der Lage ist, die für die Finanzierung notwendigen Raten zu bezahlen. Dabei spielt auch die Art und Dauer seiner derzeitigen beruflichen Tätigkeit eine Rolle. Ist jemand schon sehr lange bei einem Arbeitgeber beschäftigt, geht die Bank davon aus, dass diesem Kunden nicht so schnell gekündigt werden wird. Ist der Kunde möglicherweise sogar Beamter auf Lebenszeit besteht überhaupt kein Kündigungsrisiko. Ggf. wird die Bank auch prüfen, ob öffentliche Förderungsmaßnahmen die Finanzierungsbelastungen senken können. Neben der Prüfung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensverhältnisse werden auch Kreditauskünfte – im Regelfall bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa)- eingeholt. Finden sich dort keine Negativmerkmale (z.B. gerichtliches Mahnverfahren) und es entsteht der Eindruck, dass der Kredit zurückbezahlt werden kann, hängt die endgültige Entscheidung von der Objektprüfung ab.

Objektprüfung

Hierbei prüft die Bank (meistens die hauseigene Immobilienabteilung) welchen Wert das zu finanzierende Objekt hat (bestehendes Objekt) oder haben wird (Neubau). Von Bank zu Bank unterschiedlich werden dann die Kredite vergeben. Bei Geschäftsbanken ist eine Finanzierung von bis zu 80% des ermittelten Beleihungswertes im Regelfall unproblematisch. Darüber hinaus werden Zusatzsicherheiten benötigt. Manche Banken gehen auch über diese 80% hinaus. Hypothekenbanken dürfen nur bis zu 60% des Beleihungswertes, den ein vereidigter Sachverständiger festgestellt haben muss, finanzieren. Deswegen kooperieren diese Banken mit Geschäftsbanken und können so im Verbund die Grenze von 60% überschreiten. Hierbei finanziert die Hypothekenbank bis zu 60% und die kooperierende Geschäftsbank finanziert den darüber hinausgehenden Teil.